Zusammenarbeit mit den Eltern

Um ein buntes, abwechslungsreiches Schulleben zu gestalten ist Elternarbeit ausdrücklich erwünscht. Eltern können sich auf unterschiedliche Weise engagieren. Ob als Begleitung bei Ausflügen oder Klassenfahrten, der Mithilfe im Unterricht (Lesemütter), der Mitarbeit in der Projektwoche oder bei Sportwettkämpfen – das Klassenleben wird vielfältiger durch engagierte Eltern.

Das kleine Buffet am Einschulungstag, das Sommerfest oder das Lesefest sind nur möglich, weil Eltern mitorganisieren und bei der Durchführung tatkräftig helfen.

Die Betreuung der Kinder außerhalb des Unterricht wird vom Betreuungsverein, das AG-Angebot vom Förderverein angeboten. Auch hier helfen Eltern mit, um die Schule für die Kinder abwechslungsreich zu machen.

Eltern können darüber hinaus aber auch in verschiedenen Gremien mitarbeiten und so Schule mitgestalten. Grundlage hierfür ist das Hessische Schulgesetz §§101 ff.

Um das Mitbestimmungsrecht der Eltern zu gewährleisten, werden Elternbeiräte gebildet.
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen für die Dauer von 2 Jahren einen Klassenelternbeirat und eine Stellvertreterin oder eine Stellvertreter.
Aufgabe des Klassenelternbeirats ist es, mindestens einmal pro Halbjahr zum Elternabend einzuladen. Hier sollen alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse besprochen werden. Die Elternbeiräten aller Klassen bilden zusammen den Schulelternbeirat.

Neben der Gesamtkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer und dem Elternbeirat entscheidet die Schulkonferenz über alle wichtigen Belange des Schullebens. In der Schulkonferenz der Grundschulen sind Lehrer/Lehrerinnen und Eltern in gleicher Stärke vertreten.

Wer Wie Was ?